Immer wieder stellen wir fest,
dass Dinge, die vor der Vertragsunterzeichnung seitens des Bauträgers als
„absolut unproblematisch“ bezeichnet wurden, nach dem Vertragsschluss nun plötzlich
„schwierig“ sind.
Besonders beeindruckt hat uns
beispielsweise der Passus, dass der Bauträger, falls er unglücklicher Weise
nachträglich ein Rohr in ein Reihenmittelhaus legen muss, dieses durch alle
anderen Keller der angrenzenden Häuser aufputz verlegen darf. Schön, oder? Man
sollte sich also immer eine Wand für nachträgliche Installationen in der
Planung frei halten. Auch kann es passieren, dass das Grundstück schrumpft –
egal wie viel – selbstverständlich bekommt man dann für die vermissten m² einen
Ausgleich. Sollte also der Garten leider wegfallen, kann man sich dann doch
immer noch von der Entschädigung einen Rasenteppich kaufen und muss so auf das
geliebte Grün nicht verzichten.
Sehr erfreut hat uns auch, dass
unser Bausachverständiger vor Vertragsunterzeichnung die damals noch zukünftige Baustelle gerne hätte betreten dürfen und ihm nun, da es so weit ist, der Zutritt verweigert
wird. Lediglich vor Zahlung der jeweilig nächsten
Rate darf er kommen.
Wir wurden wegen unserer absurden Wünsche - Bausachverständige auf einem Bau, wo gibt's denn so was!? - sehr deutlich über
unsere Rechte informiert unter anderem auch darüber, dass wir ein Haus als
Werkvertrag gekauft haben und daher davon ausgehen sollen, dass wir es schon so
wie bestellt bekommen werden. Und schließlich nimmt der TÜV den Bau ab. Leider wurde
uns nicht verraten, was genau der TÜV abnimmt, es ist ja schließlich ein
Werkvertrag! Genau wie beim Kauf eines Autos, so wurde uns erklärt, hier geht
man ja auch nicht ins Werk und schaut sich die Fertigung an. Und noch
schlimmer! Unser Sachverständiger wollte die Baupläne einsehen, das geht
natürlich schon gleich gar nicht! Welcher Automobilhersteller gibt schon den
Plan für die Steuerung heraus?!
Die Erklärung war durchaus plausibel und wir
haben es auch gleich verstanden! Wenn unser Keller also mal kaputt sein sollte,
dann fahren wir das Haus in die Werkstatt und dort wird der Keller dann ausgetauscht.
Und wenn es ein ganzes Montagshaus ist, dann geben wir es zurück und bekommen
ein neues. Außerdem geht ja auch immer Minderung. D.h. wenn das Dach nicht
dicht sein sollte, dann bekommen wir einen Nachlass und müssen eben immer mal
die Eimer ausleeren. Und die eine „0“ am Ende der Kaufsumme lässt das Beispiel
auch kein bisschen ungünstig gewählt erscheinen.
Wir haben also in dieser Lektion gelernt:
„Ein Hauskauf ist wie ein Autokauf“.
Sicherlich werden wir noch viele
lehrreiche Stunden haben, bis das Haus dann endlich fertig ist. Aber es heißt ja immer man soll lebenslang lernen, das hält geistig fit...